Zweitwohnungssteuer (Forensenbelasting)

Haben Sie ein eigenes Ferienhaus oder einen Wohnwagen auf Texel für mehr als 90 Tage im Jahr? Und liegt Ihr Hauptwohnsitz (der Ort, an dem Sie gemeldet sind) außerhalb von Texel? Dann müssen Sie Zweitwohnungssteuer zahlen.

Vermieten Sie Ihr Ferienhaus oder Ihren Wohnwagen auch an andere? Dann müssen Sie auch die Kurtaxe bezahlen. Dies können Sie auf der Seite Kurtaxe nachlesen.

Um Ihren Steuerbescheid einzusehen oder Einspruch einzulegen, loggen Sie sich im Online-Finanzamt ein. Hierfür benötigen Sie DigiD.

Gebühren

Wenn Sie ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung besitzen, zahlen Sie 0,2847% des WOZ-Wertes (Wert der Immobilie) pro Jahr. Sie zahlen mindestens € 582,00 und höchstens € 1.810,00.

Wenn Sie ein Wohnmobil haben, zahlen Sie € 522,00 pro Jahr und Dauerstellplatz.

Wenn Ihr Haus oder Wohnmobil im Laufe des Jahres verkauft wird, bleiben die Kosten gleich. Nur wenn Ihnen das Haus oder das Mobilheim weniger als 90 Tage im Jahr zur Verfügung stand, zahlen Sie keine Zweitwohnungssteuer.

Wie sind die Vorschriften?

Zweitwohnungssteuer ist von demjenigen zu entrichten, der nicht auf Texel wohnt, aber für mehr als 90 Tage im Jahr für sich oder seine Familie ein Ferienhaus oder einen Wohnwagen auf Texel zur Verfügung hat.

Sie können die Vorschriften in der Verordnung über die Erhebung und Einziehung der Zweitwohnsteuer 2024 nachlesen.

Neuer Besitzer eines Ferienhauses oder Wohnwagens

Sind Sie der neue Eigentümer eines Ferienhauses oder Wohnwagens auf Texel? Informieren Sie uns dann umgehend.

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